Skip to main content

Anpassung Schutzkonzept

Aufgrund der Anpassungen vom 28. Oktober 2020 wurde das Schutzkonzept vom SJV angepasst. Bei Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren gilt die Obergrenze von 15 Personen nicht. Ab 16 Jahre darf das Training stattfinden, jedoch mit 1.5m Abstand zwischen den Personen und ohne Körperkontakt. Dabei gilt die maximale Personenanzahl von 15, inkl. Trainer. Im Anhang das Schutzkonzept.  

Ihr befindet sich die Vorlage des angepassten Schutzkonzeptes: t3://file?uid=1522

Back