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Details zu den weiteren Lockerungsmassnahmen des Bundesrates

In einer Video Konferenz vom 29. Mai 2020 informierte Swiss Olympic die nationalen Sportverbände über Details zu den weiteren Lockerungsmassnahmen des Bundesrates, die am 6. Juni 2020 in Kraft treten. Für SJV Vereine gelten spezielle Bedingungen. 

Der  Vorstoss des SJV beim BASPO betreffend der Anpassung des Corona-Schutzkonzeptes ab 6.6.2020 in Bezug auf die Regel „pro Person 10m² Trainingsfläche“ wurde an das BAG weiter geleitet und dort diskutiert. Heute Morgen ist nun der für unsere Clubs/Schulen erfreuliche Entscheid eingetroffen: Pro Paar müssen mindestens 10m² Trainingsfläche zur Verfügung stehen (anstatt pro Person). In der Anlage befinden sich die neuen Rahmenvorgaben von BASPO, BAG und Swiss Olympic (heute angepasst) sowie die entsprechende SJV-Vorlage für die Club/Schulkonzepte.

Natürlich ist jetzt besonders wichtig, dass wir alle andern Regeln strikt einhalten. Insbesondere die Hygieneregeln und das Bilden möglichst beständiger Trainingsgruppen. So können wir verhindern, dass bei einem Ansteckungsfall gleich das ganze Dojo in Quarantäne geschickt werden muss.

Wir freuen uns mit Euch, dass nun auch in unseren Disziplinen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in „die neue Realität“ geschaffen sind. Viel Spass und Erfolg!

SJV Standardkonzept Trainingsbetrieb | →it

Die Vereine müssen die roten Textstellen individualisieren, i.e. mit ihren eigenen Angaben versehen. Dieses lässt sich von jedem Verein/jeder Schule mit geringem Aufwand ergänzen.

Weitere Infos: Rahmenvorgaben Schutzkonzepte

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